- Artikel-Nr.: SZ-10108
Anzahl an Geräte: 1 PC oder 1 MAC
Sprache: deutsch
Art: Vollversion oder Verlängerung - ESD Key
Dauer: 1 Jahresabonnement
Extras: 1 TB kostenlosen Cloudspeicher auf OneDrive, 60 Skype™-Freiminuten für Anrufe in über 60 Länder
Office 356 Personal ist ideal zur Nutzung durch eine Person, auf Windows oder Mac, enthält 1 TB Cloudspreicher und immer die neusten Updates.
Erhalten Sie Premiumversionen von Word, Excel, PowerPoint, OneDrive und Outlook plus Publisher und Access (nur für den PC)
Sie erhalten 1 TB kostenlosen Cloudspeicher auf OneDrive für jeden Nutzer, sodass Sie Office-Dokumente und andere Dateien online speichern und freigeben können
Jeder Benutzer erhält monatlich 60 Skype™-Freiminuten für Anrufe in über 60 Länder
Sie profitieren mit Office 365 von regelmäßigen Aktualisierungen und Verbesserungen der Anwendungen.
Beschreibung:
Office 365 Personal ist ideal für die Nutzung durch eine Person geeignet. Sie können die aktuellsten Versionen bewährter Office-Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint, Outlook und OneNote auf mehreren PCs/Macs und Tablets installieren. Zudem können Sie die Office-Apps auf mobilen Geräten in vollem Umfang nutzen. Darüber hinaus profitieren Sie von zusätzlichen Extras: 1 TB kostenloser Cloudspeicher3 auf OneDrive, monatlich 60 Skype-Freiminuten4 sowie kostenlose Aktualisierungen der Anwendungen.Synchronisieren Sie Ihre Dokumente mit OneDrive, damit Sie jederzeit und überall auf sie zugreifen können. Bearbeiten Sie Ihre Dokumente, Fotos und andere Dateien von jedem mit dem Internet verbundenen Gerät und geben Sie diese frei.
Key Features:
- Arbeiten Sie mit den aktuellsten Versionen1 der bewährten Office-Anwendungen Word, Excel, PowerPoint, Outlook und OneNote2
- Speichern Sie Ihre Dokumente online: Sie erhalten 1 TB kostenlosen Cloudspeicher auf OneDrive3 und Sie erhalten monatlich 60 Skype™-Freiminuten für Anrufe in über 60 Länder4
- Profitieren Sie von regelmäßigen Aktualisierungen und Verbesserungen der im Abonnement enthaltenen Anwendungen und Extras
- Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“