Microsoft Windows Server 2019 Essentials 1-2 CPU 64Bit DVD SB/OEM, Deutsch (G3S-01301)

Microsoft Windows Server 2019 Essentials 1-2 CPU 64Bit DVD SB/OEM, Deutsch (G3S-01301)
298,00 € *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Versandkostenfreie Lieferung!

Lieferzeit ca. 2-4 Werktage

  • SZ-2021-2
  Microsoft Windows Server 2019 Essentials 1-2 CPU 64Bit ESD Mit der neuesten Hard-... mehr
Produktinformationen "Microsoft Windows Server 2019 Essentials 1-2 CPU 64Bit DVD SB/OEM, Deutsch (G3S-01301)"

 

Microsoft Windows Server 2019 Essentials 1-2 CPU 64Bit ESD

Mit der neuesten Hard- und Software bereitet Windows
Server 2019 Unternehmen auf die Zukunft vor.
Rechengeschwindigkeiten auf einem neuen Level
und eine höhere Speicherkapazität helfen Unternehmen
dabei noch schneller zu arbeiten,
um bessere Einblicke und Leistungen im gesamten
Unternehmen zu erhalten.
Verbesserte Sicherheitsfunktionen bieten umfassenden
Schutz für Daten und Apps.
Sie können Bedrohungen erkennen und automatisch
auf sie reagieren und Kunden dabei unterstützen,
Vorschriften einzuhalten, einschließlich GDPR und HIPAA.
Mit zentralisierten, vereinfachten Verwaltungstools
verbindet Windows Server 2019 lokale Umgebungen
mit Azure-Diensten.
Dadurch erhalten KMUs die Flexibilität, ihre Dienste
in die Cloud zu verschieben,
wenn die Rahmenbedingungen passend sind, und sorgen
mit Cloud Backup und Desaster Recovery Services
für Geschäftskontinuität.
Vereinfachen Sie den Migrations...

Technische Details:

Lizenz
Anzahl Benutzerlizenzen
1 Lizenz(en)
Lizenztyp
Microsoft Volume Licensing (MVL)
Software-Typ
Erstausrüster (OEM)
Architektur-Support
64-Bit Computing
Ja
Funktionen
Unterstützte Sprachen
Deutsch
Medientyp
DVD
Maximale physische CPUs
2
Systemanforderung
Minimum Displayauflösung Anforderung
1024 x 768 Pixel
Min. benötigter RAM
0,512 GB
Min. benötigte Prozessorgeschwindigkeit
1,4 GHz
Min. benötigter Speicherplattenplatz
32 GB
Empfohlener RAM
2048 MB

Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

Bundesgerichtshof (BGH):
Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.
Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)
 ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch
 einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist
das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der
BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software
beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an
seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue
Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere
Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.

Weiterführende Links zu "Microsoft Windows Server 2019 Essentials 1-2 CPU 64Bit DVD SB/OEM, Deutsch (G3S-01301)"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Microsoft Windows Server 2019 Essentials 1-2 CPU 64Bit DVD SB/OEM, Deutsch (G3S-01301)"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

Zuletzt angesehen